Kanzlei
Meine Kanzlei befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in Lübeck, Am Burgfeld 4, in unmittelbarer Gerichtsnähe.
Über den Gustav-Radburch-Platz (Burgfeld) ist per Bus eine gute Erreichbarkeit gegeben.
Persönliches
Seit über 40 Jahren bin ich in Lübeck als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Fast 30 Jahre habe ich das Amt als Notar ausgeübt. Damit verbunden waren die Beurteilung komplizierter erbrechtlicher und familienrechtlicher Sachverhalte. Die Befassung mit diesen Rechtsgebieten führten zu schwerpunktmäßigen Tätigkeiten.
Tätigkeiten
Im Rahmen des Erbrechts bietet das Pflichtteilsrecht einen gewichtigen Teilbereich mit umfangreicher anwaltlicher Tätigkeit.
Auch das Pflichtteilsrecht gibt dem Erblasser eine weitgehende Möglichkeit der Nachfolgegestaltung.
Dem Erblasser ist daran gelegen, dass sein letzter Wille akzeptiert wird. Demjenigen, der sich seinem letzten Willen widersetzt, droht er nicht selten mit dem Ausschluss als Erbe oder Vermächtnisnehmer.
Der Erblasser bezweckt durch Verwirkungs- oder "Strafklauseln" die Erfüllung seines letzten Willens und die Vermeidung von Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Die Beschränkung des Erben auf den Pflichtteil ist die gebräuchlichste Anordnung des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind nur folgende Angehörige des Erblassers:
- Die Abkömmlinge
- Der Ehegatte
- Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- Die Eltern
Andere Verwandte, wie Geschwister, Großeltern, Neffen/Nichten sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Das Pflichtteilsrecht ist durch das am 01. Januar 2010 in Kraft getretene Gesetz zu Änderung des Erb- und Verjährungsrecht punktuell reformiert worden.
Dazu gehören folgende Punkte:
- Vereinfachung bei übermäßiger Beschwerung eines pflichtteilsberechtigten Erben.
- Vereinheitlichung und Erleichterung der Pflichtteilsentziehung.
- Erleichterung der Stundung des Pflichtteilsanspruchs.
- Gleitende Auslauffrist für Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen.
- Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge des Verzichtenden.
- Abschaffung der erbrechtlichen Sonderverjährung.
Als Fachanwalt für Strafrecht gehört zu meinem Tätigkeitsbereich nicht nur die Verteidigung von Tat-Verdächtigen, sondern auch die Interessenvertretung von Opfern.
Kontaktdaten
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